„Es gilt die Unschuldsvermutung“

Okay, ich geb’s zu, ihr habt mich in flagranti erwischt, gerade wie ich die Lady vergewaltigt und solange gewürgt habe, bis sie tot war. Ich geb’s zu. Ich gestehe es.
Aber wenn einer von euch „Schurni-Schmierfinken“ im Text über mich und meinen Taten, den Satz „es gilt die Unschuldsvermutung“ nicht fein säuberlich ausformuliert hinschreibt, dann zerrt ihn mein Anwalt vor Gericht. Soviel ist sicher. Denn: dem Gesetz muss Genüge getan werden.
Und außerdem plädiere ich dafür, dass, über wen auch immer, und über was auch immer geschrieben wird, stets „es gilt die Unschuldsvermutung“ vorangestellt wird. Selbst wenn derjenige verurteilt worden ist.
Denn weiß man, wie sein Gott die Sache sieht?
Weiß man’s?
No, siggst!