Kein Kommentar zur Tatsache, dass Österreich faktisch, juristisch, praktisch und auch zukünftig aus dem Knast regiert werden kann. Wer nicht mehr als 11 Monate und 28 Tage unbedingten Knast – wegen Wiederbetätigung, z.B. – fasst, kann weiter Bundeskanzler, Landeshauptmann, Landeshauptmannvize sein.