Kein Kommentar (2)

Kein Kommentar zur Tatsache, dass Österreich faktisch, juristisch, praktisch und auch zukünftig aus dem Knast regiert werden kann. Wer nicht mehr als 11 Monate und 28 Tage unbedingten Knast – wegen  Wiederbetätigung, z.B. – fasst, kann weiter Bundeskanzler, Landeshauptmann, Landeshauptmannvize sein.