Kollateralschäden

In Österreich sitzt ein 17-Jähriger geständiger Einbrecher mit durchschossenen Oberschenkeln in Untersuchungshaft (sein Kumpel wurde von hinten von der Polizei erschossen), offiziell wegen Wiederbegehungsgefahr. Es geht sich halt noch gefährlich gut, mit durchschossenen Beinen.

Ein besoffener 19-Jähriger Führerscheinloser, tötet mit seinem Auto zwei junge Frauen und begeht Fahrerflucht. Man lässt ihn nach der Ausnüchterung wieder auf freien Fuß. Weil in diesem Fall ganz bestimmt keine Möglichkeit besteht, dass sich der Kerle wieder hinters Steuer setzt oder sich zuschüttet.

Ein bisschen besoffen in Menschgruppen zu rasen ist recht eigentlich ein Kavaliersdelikt, und nix gegen einen versuchten Einbruch. Denn wer sich am Wochenende nicht zuschüttet, schädigt die Volkswirtschaft. Vermutlich mag man drum auch nicht schärfer kontrollieren und Verbote «bringen ja eh nix», obschon an diesem Wochenende viele Menschen von betrunkenen Autofahrern schwer verletzt worden sind. Weil, wenn härter kontrolliert und bestraft wird, könnte ja der eine oder andere auf die Idee kommen weniger zu saufen, wenn er mit der Karre unterwegs ist, und das würde dem Wirteverband irgendwie nicht recht sein, denn das geht ans «Börserl», und das geht irgendwie nicht.

Kollateralschäden, halt.