…einfach feige verstorben…

Der Polizeibeamte, der vor einigen Wochen einen 14-Jährigen Einbrecher in einem Supermarkt von hinten abknallte, wird nun doch vor Gericht stehen müssen. «Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen», nennt sich das.
Die Forensiker und die Experten haben dem Beamten nachgewiesen, dass er praktisch über alle Details des Hergangs gelogen hat. So hat er sich – wie er angab – bei der Schussabgabe nicht hingekniet, sondern stehend abgedrückt, und die Distanz betrug nicht 4-5 Meter, sondern ganz 1,8 Meter, und so weiter und so fort.
Und wer einem Jungen aus 1,8 Meter – das ist ungefähr die Schlagdistanz von Valujew-, eine 9 mm Kugel aus einer Glock in den Oberkörper pumpt, der weiß was er tut, und er weiß auch, was dann, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, geschieht.
Man darf nicht gespannt sein, wie das Urteil ausfällt. Schätze mal, es ist längst ausgedealt.

Der Beamte war nach der Tat wochenlang traumatisiert und konnte zum Tathergang nicht einvernommen werden. Und hier nähern wir uns dem tatsächlichen Problem dieses Falles und seiner juristischen Wägbarkeiten.

Es muss die Frage gestattet sein, wie dieser Beamte dazu kommt, traumatisiert zu sein. Womit hat er das verdient, um es mal populär auszudrücken? Während der Einbrecher die Sache überstanden hat, in dem er einfach feige verstarb, hat der Beamte sein Leben noch vor sich und muss nun damit klar kommen, dass dieser «Bursch», der da einbrechen gegangen ist, nicht mehr lebt. Und dass er irgendwie damit zu tun hat, und sogar vor Gericht gestellt wird. Wie kommt er dazu?

Das bedeutet eine enorme Belastung. Auch für einen Polizisten, der mit der Unterstüzung des Landeshauptmannes rechnen kann, aber dennoch Nacht für Nacht mit seinem Trauma alleine klar kommen muss. Ein Leben lang.

Es muss in diesem Zusammenhang auch die Frage gestellt werden, scharf und unmissverständlich, ob nicht ein Weg gefunden werden muss, um die Hinterbliebenen des Toten zivilrechtlich zu belangen. Es darf in dieser Sache keine Tabus geben.
Die Traumatisierung und die möglichen Schuldgefühle verursachen dem Beamten Pein. Und diese Pein könnte, wie bei körperlichen Schmerzen auch, durch Schadersatzforderungen resp. Zahlungen, gelindert werden.

Die Frage muss lauten: Warum hat die Familie des in den Rücken geschossenen Burschen nicht verhindert, dass dieser sich in den Rücken schießen ließ? Ungeschützt! Sollten nicht alle Eltern verpflichtet werden ihren Sprösslingen schon mal prophylaktisch schusssichere Westen anzuziehen? Vor allem, wenn sie sich abends aus dem Haus begeben? Auch wenn sie nur Freunde treffen wollen.
Zu diesem Behufe könnte eine Weste speziell für Österreich entwickelt werden, eine, die sich auch wesentlich billiger herstellen ließe, da sie nur den Rücken bedecken müsste.
(Die Firma Glock könnte damit beauftragt werden. Würde wieder Arbeitsplätze schaffen.)
Eine Überlegung: Diese Anschaffungen könnten doch aus dem Kulturbudget subventioniert werden. Oder aus dem Geld, das man für Asylwerber aus dem Fenster schmeißt. Oder für Kärnten.

Denn eines ist klar: Es ist den östereichischen Polizeibeamten nicht länger zuzumuten, dass sie sich traumatisieren lassen, nur weil Jugendliche und andere Einbrecher, Rumänen und solches Gelichter, einfach keine schussicheren Rückenschutzwesten tragen.

Also diesem Jungen, der so fahrlässig ungeschützt rumlief, und sich in den Rücken schießen ließ, werden wir das nicht einfach durchgehen lassen. Soviel ist mal klar.
Und übrigens: den Holocaust verzeihen wir den Juden auch nicht.